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Immich, damals in Schleswig, Proppe und Wagner, beide in Kiel, haben schon Anfang der 60er Jahre auf die Fehler bei der Dokumentation, insbesondere bei den Laborwerten nicht nur hingewiesen sondern auch detaillierte Studien gemacht. Diese Studien waren nicht zuletzt der Auslöser für die ersten Datenverarbeitungssysteme im Labor in Deutschland [5, 6, 7, 8]. Immich hat bei der Befunderhebung insbesondere die Fehler untersucht, die durch die Nichtbeachtung des Unterschieds zwischen einem Nullbefund und einem nicht erhobenen Befund gemacht wurden [3].

Giere hat in seinen Trägersystemen auch schon früh, nämlich 1968, die Bedeutung der Richtigkeitskontrolle erkannt und entsprechende Moduln installiert [1, 2].

Nüssel und Köhler (beide Heidelberg) haben 1970 bei ihren Arbeiten an der standardisierten internistischen Anamnese insbesondere die Planung der Prüfung auf Fehlerfreiheit durch Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Auge gehabt [4].

Für die mit dem zunehmenden Datenvolumen automatisch ansteigende Fehlerzahl in den Daten medizinischer Dokumentation entwickelte Wagner erste Lösungsansätze. Er zeigte auf, wo die Fehler entstehen, wie systematische Kontrollen durchgeführt werden können und welche Möglichkeiten dieser Kontrollen durch Einsatz von EDV-Systemen 1972 realisierbar waren [9].


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