
- Unser Verband und seine Ziele
- So fing alles an
- Vorstand
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- Mitgliedschaft
- Mitgliederversammlungen
- Aktivitäten
- Satzung
- Wahlen
Wahlen
Auszug aus der Satzung "Berufsverband Medizinischer Informatiker e.V."
§15 Wahlen
- Ehrenmitglieder sind im Sinne der Satzung voll stimmberechtigte Mitglieder.
- Ordentliche Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht.
- Assoziierte Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl der beiden Beisitzer des geschäftsführenden Vorstands.
- Studentische Mitglieder haben aktives und passives Wahlrecht bei der Wahl der beiden Beisitzer des geschäftsführenden Vorstands.
- Es wird schriftlich-geheim in Form der Briefwahl gewählt. Wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht, ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf seine Person vereinigt. Bei Vorhandensein mehrerer Bewerber ist derjenige gewählt, der die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen erlangt hat. Bei Stimmengleichheit der Kandidaten mit den meisten Stimmen findet eine geheime Stichwahl zwischen diesen Kandidaten auf der nächsten Mitgliederversammlung statt.
- Übertragungen von Stimmen sind ausgeschlossen.
